Ein Unternehmen wurde abgemahnt, das auf seiner Webseite den "Like-Button" von
Facebook integriert hat. Einige Experten sind überzeugt, diese Abmahnung
könnte keinen Erfolg haben. In der täglichen Rechtspraxis aber kann und
darf ein Webseiten-Betreiber sich auf einen solchen Standpunkt nicht
verlassen.
Im Kern geht es wohl im die Frage, ob hier "nur" ein Datenschutzproblem oder schon ein Wettbewerbsverstoß vorliegt - oder beides. silicon.de hat die unterschiedlichen Sichtweisen auf diese Problematik zusammengestellt.
Link:
>> Onlinehändler wegen Facebooks Like-Button abgemahnt